Grillplatz

Der Grillplatz kann für Windener Gemeindebürger oder unter Beisein solcher durch Anmeldung im Gemeindeamt, spätestens drei Tage vor dem gewünschten Termin, von Anfang Mai bis Ende Oktober, gegen eine Kaution in Höhe von 70,- sowie einer Gebühr für Platz und WC in Höhe von 25,- vermietet werden. Die Kontrolle erfolgt bei Benützung unter der Woche am nächsten Tag nachmittags und bei Benützung am Wochenende am darauffolgenden ersten Arbeitstag der Woche durch die Gemeindearbeiter.

 

Der Gemeindevorstand beschloss 2022 folgende Benützungsregeln:

 

· Der Schlüssel für das WC ist vom Gemeindeamt abzuholen. Die Rückgabe hat am 1. Arbeitstag nach der Verwendung zu erfolgen. Eine verantwortliche Person ist zu benennen.

· Der Platz ist sauber zu halten! (Selbstreinigung nach der Benützung od. nach Gebühr durch Gemeinde)

· Der angefallene Müll ist getrennt in dafür vorgesehenen Säcken (Restmüll) bzw. gelben Sack zu entsorgen. Glasflaschen und Aludosen sind gesondert zu entsorgen.

· Die gesetzliche Nachtruhe von 22.00 – 6.00 Uhr ist einzuhalten!

· Die WC-Anlage ist sauber zu halten und nach der Benützung zu reinigen. Das WC muss beim Verlassen des Platzes abgesperrt sein.