Standesamt Winden am See


 

Allgemeines

 

In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. 


 

  Gemeinde Winden am See, Standesamt

 

Hauptstraße 8
7092 Winden am See
Tel: 02160/8275
E-Mail: post@winden.bgld.gv.at


 

 Standesbeamtin in Winden am See

 

Sabrina Kaps
 Tel: 02160/8275
 E-Mail:
sabrina.kaps@winden.bgld.gv.at

 

Deborah Kellner

Tel: 02160/8275

 E-Mail: deborah.kellner@winden.bgld.gv.at

 

An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen vorgenommen!

 


 

  Anmelden beim Standesamt

 

Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Auf jeden Fall notwendig ist die Ermittlung der Ehefähigkeit. Diese kann in jedem Standesamt (unabhängig vom Hauptwohnsitz der beiden Verlobten) in Österreich gemacht werden.

Da die Gemeinde Winden am See seit 01.01.2019 Mitglied des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands Bezirk Neusiedl am See ist, erfolgt die Ermittlung der Ehefähigkeit im Verbandsbüro in Neusiedl am See, Hauptplatz 1, 7100 Neusiedl am See.

Diese Niederschrift kann maximal sechs Monate vor der Eheschließung durchgeführt werden. Da die Niederschrift auch die Namensführung nach der Eheschließung beinhaltet, ist es notwendig, dass beide Verlobten gleichzeitig beim Standesamt vorsprechen.

 

 

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neuseidl am See
Hauptplatz 1
7100 Neusiedl am See
Tel.: 02167/2300 DW 336  od DW 337
Fax: 02167/2300-330
Email: standesamtsverband@neusiedlamsee.at


Folgende Dokumente sind vorzulegen

  • Geburtsurkunde
    bei Geburt im Ausland:
     Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
    bei Ausländer/innen: Reisepass oder Personalausweis
  • Meldezettel
  • ggf. urkundlicher Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
  • zur leichteren Erfassung der Daten bitten wir Sie die Geburtsdaten der Eltern beider Verlobten bekannt zu geben

Bei Vorehen zusätzlich:

  • Standesamtliche Heiratsurkunden aller früheren Ehen
  • Urkundlicher Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (Scheidungsbeschluss- oder urteil mit Bestätigung der Rechtskraft, Sterbeurkunde des Ehepartners)

Bei gemeinsamen außerehelichen Kindern zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder (wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, zusätzlich eine Ausfertigung des Vaterschaftsanerkenntnisses)
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Kinder

Ausländer/Ausländerinnen zusätzlich:

  • Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Affidavit. Diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers in Österreich ausgestellt.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Fremdsprachige Urkunden:

  • bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtlich beeideten Dolmetscher.


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