In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.
Hauptstraße 8
7092 Winden am See
Tel: 02160/8275
E-Mail: post@winden.bgld.gv.at
Sabrina Kaps
Tel: 02160/8275
E-Mail:
sabrina.kaps@winden.bgld.gv.at
Deborah Kellner
Tel: 02160/8275
E-Mail: deborah.kellner@winden.bgld.gv.at
An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen vorgenommen!
Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Auf jeden Fall notwendig ist die Ermittlung der Ehefähigkeit. Diese kann in jedem Standesamt (unabhängig vom Hauptwohnsitz der beiden Verlobten) in Österreich gemacht werden.
Da die Gemeinde Winden am See seit 01.01.2019 Mitglied des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands Bezirk Neusiedl am See ist, erfolgt die Ermittlung der Ehefähigkeit im Verbandsbüro in Neusiedl am See, Hauptplatz 1, 7100 Neusiedl am See.
Diese Niederschrift kann maximal sechs Monate vor der Eheschließung durchgeführt werden. Da die Niederschrift auch die Namensführung nach der Eheschließung beinhaltet, ist es notwendig, dass beide Verlobten gleichzeitig beim Standesamt vorsprechen.
Standesamts- und
Staatsbürgerschaftsverband Bezirk Neuseidl am See
Hauptplatz 1
7100 Neusiedl am See
Tel.: 02167/2300 DW 336 od DW 337
Fax: 02167/2300-330
Email: standesamtsverband@neusiedlamsee.at
Bei Vorehen zusätzlich:
Bei gemeinsamen außerehelichen Kindern zusätzlich:
Ausländer/Ausländerinnen zusätzlich:
Fremdsprachige Urkunden: